Die Gemeinde Hombrechtikon plant eine Reorganisation der Verwaltung, um effizienter und leistungsfähiger zu werden. Im Zuge dieser Neuausrichtung wird auch eine Verkleinerung des Gemeinderats von sieben auf fünf Mitglieder vorgeschlagen. Über diese Verkleinerung des Gemeinderats wird im September an der Urne abgestimmt.
🔹 Gründe & Ziele der geplanten Reorganisation
- Eine externe Analyse der Verwaltung im Jahr 2024 hat gezeigt, dass in gewissen Bereichen Optimierungs- und Aufholbedarf besteht, insbesondere in der digitalen Transformation.
- Die geplante Anpassung soll eine schlankere Struktur und eine effizientere Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gemeinderat ermöglichen.
- Künftig könnten fünf statt sieben Abteilungen bestehen, wobei jede Abteilung direkt einem Gemeinderat zugeordnet wäre.
🔹 Auswirkungen auf das Milizsystem & die Verwaltung
- Durch die Neuausrichtung soll der Gemeinderat weniger operative Aufgaben übernehmen und sich stärker auf strategische Themen konzentrieren können.
- Die Zuständigkeiten zwischen Verwaltung und Gemeinderat sollen klarer geregelt und Synergien besser genutzt werden.
- Eine personelle Verstärkung der Verwaltung wird als notwendig erachtet – unabhängig von der Reorganisation.
Der Gemeinderat sieht in der vorgeschlagenen Reorganisation eine Chance, die Verwaltung effizienter zu gestalten und Hombrechtikon als moderne Arbeitgeberin zu stärken.
🔹 Ortsparteien gegen die Reduzierung
Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung haben sich verschiedene Ortsparteien zur geplanten Verkleinerung des Gemeinderats geäussert. Während die grundsätzliche Zielrichtung der Reorganisation teilweise begrüsst wird, lehnen alle vier Parteien – SVP, GLP, FDP und SP – die konkrete Reduktion der Anzahl Gemeinderatsmitglieder ab. Kritisiert werden unter anderem die Auswirkungen auf die politische Vielfalt, die Vertretung bei Ausfällen, die strategische Führbarkeit der Ressorts sowie methodische Schwächen im Konzept.
🔹 Stellungnahmen der Parteien zur Vernehmlassung
🔴 SVP: Keine Befürwortung der Anpassung
Die SVP Hombrechtikon hat die geplante Reorganisation an ihrer letzten Generalversammlung diskutiert. Die Änderung der Gemeindeordnung bzw. die Verkleinerung des Gemeinderats von sieben auf fünf Mitglieder wird einstimmig aus folgenden Gründen abgelehnt:
Argumente:
- Organisatorische Gründe:
Aus organisatorischen Gründen ist das Ansinnen des Gemeinderats nachvollziehbar. Die Trennung von politisch-strategischen und operativen Aufgaben ist zielführend und entlastet die einzelnen Ressortvorstände. Hierfür muss der Gemeinderat nicht verkleinert werden. - Führungsspanne und Verwaltungsstruktur:
Eine schnittstellenbereinigte Organisation, in welcher ein Ressortvorstand eine Abteilung führt ist ebenso nachvollziehbar. Die Verkleinerung bzw. die vorgeschlagene Zusammenlegung der Ressortaufgaben führt aber aus unserer Sicht zu einer Vergrösserung der strategischen Führungsspanne und damit auch dem verbunden zeitlichen und themenbezogenen Aufwand für den einzelnen Ressortvorstand. Auch auf Seiten der Verwaltung wird es in Zeiten von Fachkräftemangel und zunehmender Komplexität der Aufgaben eine Herausforderung sein, vermeintlich attraktivere Stellen mit Fachpersonal auf Führungsebene zu besetzen. - Kompetenz bei Vakanzen:
Ein Gremium mit sieben Mitgliedern vermag zudem temporäre Vakanzen, zum Beispiel aufgrund einer gesundheitlich bedingten Absenz, besser zu kompensieren. - Politische Vielfalt:
Zu guter Letzt kann ein Gremium von sieben Mitgliedern die Breite des gesellschaftlichen Spektrums oder die Vielfalt an politischen Meinungen besser abbilden. Aus politischen Überlegungen ist an der heutigen Anzahl von sieben Mitgliedern beim wichtigsten strategischen Führungsgremium der Gemeinde festzuhalten.
🔴 GLP: Keine Befürwortung der Anpassung
Die Bemühungen des GR, eine Organisationsentwicklung in Verwaltung und Exekutive (Ressortverteilung) durchzuführen, wird sehr begrüsst und ist dringend notwendig. Nach eingehender Analyse des Berichts zur neuen Führungsorganisation kommt die GLP Hombrechtikon jedoch an ihrer Mitgliederversammlung vom 20.3.2025 zum Schluss, dass die vorgeschlagene Reform in der aktuellen Form abzulehnen ist und der GR nach wie vor aus 7 und nicht 5 GR-Mitgliedern bestehen muss. Unsere Bedenken beziehen sich auf folgende Punkte:
1. Unzureichende Anpassungen der Gemeindeordnung
- Der Bericht beschränkt sich auf die Änderung des Art. 23 bezüglich der Reduktion des Gemeinderates von sieben auf fünf Mitglieder.
- Eine umfassende Reform der Führungsorganisation würde jedoch weitreichendere Anpassungen der Gemeindeordnung erfordern.
- Hinterfragung/Neugestaltung der Kommissionsstruktur: Die Funktionen und Aufgabenbereiche bestehender Kommissionen werden in der Reform nicht einbezogen.
- Fehlende Anpassung der Entscheidungskompetenzen zwischen politischer/strategischer und operativer Ebene.
- Keine Hinterfragung/Anpassung der Regelung der Finanzkompetenzen in der neuen Struktur.
2. Kritik am Reorganisationskonzept
- Unklare Rollenverteilung: Trotz der Betonung von „Rollenklarheit“ als Ziel bleibt die genaue Abgrenzung unscharf.
- Machtkonzentration: Zusammenlegung von sieben auf fünf Ressorts verringert die demokratische Kontrolle.
- Einschränkung der politischen Vielfalt.
- Gefährdete Kontinuität bei Legislaturwechsel.
- Schwierige Vertretung bei Ausfällen mit nur fünf Mitgliedern.
3. Finanzielle Aspekte
- Die „Aufstockung des Personalbestands“ wird ohne konkrete Zahlen genannt.
- Die finanziellen Auswirkungen werden erst bis Sommer 2025 ausgearbeitet.
4. Methodische Schwächen
- Oberflächliche Analyse durch HSS Unternehmensberatung.
- Keine Alternativen oder Modellvergleiche dargestellt.
- Ressortbenennung greift wichtige Themen nicht auf.
- Keine Partizipation der Bevölkerung oder Interessengruppen.
5. Fehlende konkrete Wirkungsziele
- Keine messbaren Verbesserungen oder Kennzahlen benannt.
- Kein konkreter Nutzen für die Bevölkerung dargestellt.
Fazit und Empfehlungen
Die Neuorganisation ist grundsätzlich zu begrüssen, sollte aber:
- Neben Art. 23 auch weitere relevante Artikel der Gemeindeordnung hinterfragen.
- Politische Vielfalt und Stellvertretungsregelungen sichern.
- Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller Gremien klären.
- Transparente Finanzprojektionen liefern.
- Messbare Ziele für die Verwaltungseffizienz definieren.
🔴 FDP: Keine Befürwortung der Anpassung
FDP: 7er-Gemeinderat weiterhin richtig
Argumente:
- In einem 5er-Gremium wäre die Parteienvielfalt erschwert.
- Je kleiner das Gremium, desto schwerer wiegen mangelnde Kompetenzen einzelner Mitglieder.
- Stellvertretung wäre fachlich überfordernd.
- Mehr Know-how-Verlust bei Erneuerungswahlen.
- Interessenskonflikte durch Ressort-Kombinationen.
- GR-Amt würde unattraktiver (zeitlich überfordernd).
- Grössere Gefahr der Beschlussunfähigkeit bei Ausfällen.
- Milizsystem würde durch Mehrbelastung gefährdet.
- Strategisch-operative Zusammenarbeit würde leiden.
- Verlust von Erfahrungs- und Wissensschatz.
Schlussbemerkung
Sämtliche im Bericht zur Vernehmlassung und an der Informationsveranstaltung vom 19. März 2025 zu Gunsten der neuen Führungsorganisation formulierten Argumente können bereits heute (bei 7 GR) umgesetzt werden. Es besteht dafür keine Notwendigkeit, den GR zu verkleinern.
🔴 SP: Keine Befürwortung der Anpassung
Die SP Hombrechtikon lehnt eine Verkleinerung des Gemeinderats auf fünf Mitglieder dezidiert ab.
Argumente:
- Weil ein grösserer Gemeinderat das demokratische Prinzip stärkt, indem mehr Bürger in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Dies führt zu einem höheren Vertrauen in die lokalen politischen Strukturen.
- Weil ein grösseres Gremium mehr Möglichkeiten bietet, Fachkompetenz und Erfahrung anzuziehen. Unterschiedliche Fachrichtungen und Kompetenzen tragen dazu bei, dass die Entscheidungsfindung fundierter und umfassender ist.
- Weil ein grösserer Gemeinderat bessere Chancen bietet, dass die Interessen von möglichst vielen in die Entscheidungen einfliessen, was für die soziale Gerechtigkeit förderlich sein kann.
🔹 Agenda
- Öffentliche Vernehmlassung: 31. Januar – 28. März 2025
- Informationsveranstaltung: 19. März 2025 um 20:00 Uhr im Gemeindesaal
- Gemeindeversammlung: 18. Juni 2025 – Vorberatende Gemeindeversammlung über die Teilrevision
- Urnenabstimmung: Geplant für September 2025
Weiterführende Links:
Beitrag zur Informationsveranstaltung auf Goldküste24.ch vom 19. März
Beitrag zur Reorganisation im Tagesanzeiger vom 22. März 2025