Baustopp für Mehrfamilienhaus in der Hueb aufgehoben

Der Gemeinderat Hombrechtikon informiert, dass der juristische Baustopp für den Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Huebstrasse 3 aufgehoben wurde. Nach intensiven Verhandlungen konnte mit allen Beteiligten eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden. Obwohl die Baubewilligung formell widerrufen wurde, darf das Gebäude fertiggestellt und wie geplant genutzt werden. Die Lösung wird als verhältnismässig und im Sinne aller Parteien bewertet.

Rückblick: Bauprojekt mit Turbulenzen

Das Baugesuch für das Mehrfamilienhaus wurde im April 2020 eingereicht und sowohl vom Kanton Zürich als auch von der Gemeinde Hombrechtikon – mit entsprechenden Auflagen – bewilligt. Die Bauarbeiten verliefen daraufhin mit behördlicher Zustimmung bis kurz vor Abschluss im Juli 2024.

Dann jedoch griff das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein: Es reichte Rekurs ein, da das Bauvorhaben ihrer Ansicht nach die bundesrechtlichen Vorgaben zum Schutz der Moorlandschaften verletze. Die direkte Folge war ein sofortiger Baustopp, der das Projekt zum Stillstand brachte und den Fall vor das Baurekursgericht des Kantons Zürich führte.

Fehler im Verfahren: Meldepflicht missachtet

Wie sich im Verlauf des Verfahrens zeigte, lag der Fehler im Bewilligungsverfahren. Die zuständige Gemeindestelle hatte es versäumt, das BAFU in die Prüfung des Bauprojekts einzubeziehen – obwohl dies aufgrund der Lage in einer national geschützten Moorlandschaft zwingend erforderlich gewesen wäre.

Zwar erfüllte das Bauvorhaben die kommunalen und kantonalen Anforderungen, nicht aber die übergeordneten Bestimmungen des Bundesrechts. Der Kanton hätte unter diesen Umständen keine Bewilligung ausstellen dürfen. Erst ein später eingereichtes Gesuch der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (für eine benachbarte Trafostation) machte das BAFU überhaupt auf den Neubau aufmerksam.

Aussergerichtliche Einigung: Rechtlich unorthodox, aber fair

Im Rahmen der Rekursvernehmlassung fanden die Parteien nun einen pragmatischen Kompromiss: Die formell fehlerhafte Baubewilligung wurde rückwirkend widerrufen. Zugleich wurde aber entschieden, dass das Gebäude trotz fehlender Bewilligung fertiggestellt und bezogen werden darf. Ein Abriss – so die Begründung – wäre unverhältnismässig und den Betroffenen nicht zumutbar.

Der Gemeinderat Hombrechtikon betont, dass die gefundene Lösung nicht nur juristisch tragfähig, sondern auch im Sinne aller Beteiligten sei. Für die entstandenen Umstände und Unannehmlichkeiten beim Grundeigentümer entschuldigt sich der Gemeinderat ausdrücklich.

Quelle:
https://www.hombrechtikon.ch/willkommen/aktuelle-meldungen/aktuelle-meldungen-details.html/295/news/4384

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